Am 1. Januar 2022 treten die mehrfach verschobenen Zollerklärungen und Zollkontrollen an der Grenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union in Kraft.

Wie von der britischen Regierung angekündigt:

-Am 1. Januar 2022 wird eine Vorabanmeldepflicht für die Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen eingeführt.

-Am 1. Juli 2022 werden neue Anforderungen an Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr eingeführt.

-Pflanzengesundheitszeugnisse und Kontrollen von SPS-Waren (d.h. Waren, auf die die SPS-Bestimmungen Anwendung finden) an den Grenzkontrollstellen, die am 1. Januar 2022 eingeführt werden sollten, werden auf den 1. Juli 2022 verschoben.

-Die Verpflichtung zur Abgabe von Sicherheitserklärungen bei der Einfuhr wird ab dem 1. Juli 2022 eingeführt.

Nach den neuen britischen Vorschriften müssen Spediteure ab dem 1. Januar 2022 ein spezielles Konto einrichten und sich beim GVMS (Goods Vehicle Movement Service) registrieren lassen. Darüber hinaus müssen die Spediteure jedes Fahrzeug mit einer entsprechenden GMR-Nummer (Goods Movement Record) registrieren. Die Fahrer der betreffenden LKW erhalten vom Spediteur einen GMR-Code oder müssen ihn ausdrucken lassen.

Der Fahrer sollte eine Zollanmeldung für alle von ihm beförderten Waren bei sich haben. Es ist jedoch ausreichend, eine GMR-Nummer zu haben, da sie Angaben zur Anmeldung aller beförderten Waren enthält.

Ohne eine gültige, aktuelle GMR-Nummer kann kein Fahrzeug mit einem Fahrer in einen Hafen mit Anschluss an das Vereinigte Königreich einfahren.

Sobald die Waren im Vereinigten Königreich eingetroffen sind, muss der Fahrer alle Anweisungen befolgen und die Waren zur entsprechenden Inland Border Facility transportieren, wo sie auf Verlangen von HMRC (HM Revenue and Customs) weiter geprüft werden.

Der Transportunternehmer ist verpflichtet, den Fahrer über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle zu informieren. Der Fahrer kann den Status der beförderten Waren überprüfen und feststellen, ob eine weitere Kontrolle erforderlich ist. Außerdem ist der Transportunternehmer dafür verantwortlich, dass der Fahrer den Kontrollpunkt erreicht.

Für den Fall, dass Probleme auftreten, sei daran erinnert, dass das HMRC eine spezielle Helpline eingerichtet hat, die rund um die Uhr unter +44 300 322 9434 erreichbar ist: „The Customs & International Trade helpline” bietet Unterstützung bei dringenden Vorfällen, die den Grenzübertritt über die britische Grenze behindern, und dient als Hauptanlaufstelle für Kunden in

Zollangelegenheiten, einschließlich:

-Unterstützung bei der Beförderung von Gütern über die Grenze,

-Beratung über den Güterverkehrsdienst (GVMS),

-Hilfe bei GVMS-Registrierungsproblemen,

-Hilfestellung im Falle eines „Fehler”-Status bei der Erstellung von GMR-Nummern in GVMS.

No responses yet

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Recent Comments

No comments to show.